Wer gilt eigentlich als geboostert?
In vielen Bereichen in Bayern gilt 2G plus. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich getestet sein – beispielsweise im Kino oder im Fitnessstudio. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Geboosterte brauchen keinen zusätzlichen negativen Test. Doch wer hat in Bayern eigentlich den Booster-Status?
Wir haben die Regelungen für euch zusammengefasst:
Klassisch „geboostert“ ist man nach drei Impfdosen. Wer also vollständig geimpft ist und eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, hat den Booster-Status – unmittelbar nach der dritten Impfung.
Auch wer nach zweifacher Impfung von Corona genesen ist, hat den Booster-Status. Diese Regelung gilt seit Mittwoch, den 12. Januar. Die Betroffenen können mit dem positiven PCR-Testergebnis nachweisen, dass sie zwischenzeitlich krank waren.
Genesene, die im Anschluss geimpft worden sind (mindestens drei Monate nach der Infektion), gelten in Bayern als grundimmunisiert – sie sind damit vollständig Geimpften gleichgestellt. Wer nach weiteren drei Monaten die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als geboostert.
Hier kommt es darauf an, wann man sich mit Corona angesteckt hat.
Ist die Infektion in einem Abstand von vier oder mehr Wochen zur ersten Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig. Wer nach weiteren drei Monaten die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als geboostert.
Ist die Infektion in einem Abstand von weniger als vier Wochen zur ersten Impfung aufgetreten, braucht man noch eine zweite Impfung zur Grundimmunisierung. Nach weiteren drei Monaten kann man sich mit einer dritten Impfung boostern lassen.
Wer mit Johnson&Johnson geimpft worden ist, braucht zwei weitere Impfungen, um als geboostert zu gelten. Denn: Bei der zweiten Impfung handelt es sich lediglich um eine Optimierung der Grundimmunisierung, nicht um eine Auffrischungsimpfung. Erst die dritte Impfung bringt den Booster-Effekt.
Alle Infos rund ums Impfen in der Region gibt es hier.