Streiken – wer darf und warum?
Die den letzten Wochen wurde in der Region viel gestreikt. Dieses Mal vor allem im Einzelhandel und Groß- und Außenhandel. Die Gewerkschaft Ver.di fordert mehr Geld für ihre Beschäftigten.
Zurecht fragt sich der ein oder andere da: Wann darf ich überhaupt streiken? Bedeutet streiken, dass ich frei habe? Und werde ich trotzdem bezahlt?
Wir haben mit Frank Firsching vom Deutschen Gewerkschaftsbund Region Unterfranken gesprochen. Der hat uns ein paar Fragen beantwortet.
Grundsätzlich gilt das Streikrecht für jeden, egal ob sie Mitglieder in einer Gewerkschaft sind oder nicht.
Allerdings darf ich nicht einfach so streiken, wenn ich beispielsweise gerade ein Problem mit meinem Arbeitgeber habe.
Ruft eine Gewerkschaft zum Streik oder Warnstreik auf und steht das im Zusammenhang mit Tarifforderungen, dann darf ich mich dem Streik anschließen – sofern es meine Berufsbranche betrifft.
Politische Streiks sind in Deutschland nicht erlaubt. Die sieht man aktuell in Frankreich: die Menschen wehren sich gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters.
Wer streikt arbeitet nicht, bekommt also kein Geld.
Mitglieder einer Gewerkschaft bekommen bei längeren Streiks, die durch eine Urabstimmung zustande gekommen sind, eine Streikunterstützung von der Gewerkschaft.
Menschen, die kein Mitglied in einer Gewerkschaft sind, bekommen allerdings keinerlei Unterstützung.
Das sind Verhandlungen und Vereinbarungen, zur Regelung der Arbeitsbedingungen. Dabei geht es vor allem um den Lohn, die Arbeitszeiten oder die Urlaubstage.
Der Gesetzgeber legt grundsätzlich die Mindestanforderungen fest, beispielsweise den Mindestlohn oder die Höchstzahl an Arbeitsstunden in der Woche.
Gilt in einem Unternehmen ein Tarifvertrag, dann wird nicht zwischen jedem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verhandelt. Vielmehr greift der Tarifvertrag für jeden Arbeitnehmer.
Wie dieser Vertrag aussieht, das klären Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in den Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder.
Da gibt es eine einfache Regel: wie jeder Vertrag gilt der Tarifvertrag für die Menschen, die ihn unterschrieben haben. Für die Arbeitgeber gilt der Vertrag nur in den Firmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind und auf der Arbeitnehmerseite, wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.
Erklären die Gewerkschaft und die Arbeitgeberverbände eine Tarifverhandlung für gescheitert, dann kann es zu einem dauerhaften Streik kommen.
Darüber wird in einer Urabstimmung abgestimmt. Die Gewerkschaft ruft ihre Mitglieder auf, darüber abzustimmen.
Es kommt eher selten zu dauerhaften Streiks. Erst vor kurzem drohte die Post mit einem großflächigen Streik. Über 90 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder hatten sich dafür ausgesprochen. Das hat dazu geführt, dass die Arbeitgeber einen neuen Vertrag vorgelegt haben und den Streik damit verhindern konnten
Ja, streiken heißt grundsätzlich: Ich muss nicht arbeiten und kann mit meiner Zeit machen, was ich möchte.