Palettenregalen – Diese Vorschriften müssen Unternehmen beachten
Palettenregale sind eine effiziente Lösung zur Maximierung der Raumnutzung in Lager- und Arbeitsbereichen. Sie unterstützen automatisierte Prozesse bei der Be- und Entladung und verbessern damit deutlich die Effizienz bei der Kommissionierung und der Bestandskontrolle. Damit die Sicherheit von Mitarbeitern und Flurförderfahrzeugen gewährleistet ist, müssen diese Regalsysteme eine Reihe von Vorschriften erfüllen. Diese Richtlinien sind entscheidend, um Schäden zu vermeiden und die Sicherheit im Betriebsalltag zu garantieren.
Verantwortliche in Betrieben und Lagern müssen proaktiv handeln, um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen. Eine wesentliche Ressource hierfür bietet die DGUV Regel 108-007, die detaillierte Anforderungen zum sicheren Aufbau und Betrieb der Palettenregale enthält. Der folgende Text bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte dieser Vorschriften und dient als Leitfaden, um die betriebliche Sicherheit zu erhöhen.
Traglastgrenzen von Palettenregalen beachten
Bei der Installation von Palettenregalen ist die Einhaltung der zulässigen Traglasten je Feld und Ebene essenziell, um eine Überlastung zu vermeiden. Diese Traglasten werden durch das Maximalgewicht der gelagerten Waren sowie deren gleichmäßige Verteilung auf den Ebenen bestimmt. Zudem ist es erforderlich, dass die Palettenregale deutlich mit den maximal zulässigen Belastungswerten gekennzeichnet sind.
Wichtige Regeln für Ramm- und Anfahrschutz an Palettenregalen
Bei der Nutzung von ortsfesten Palettenregalen, die nicht durch leitliniengeführte Flurförderzeuge bedient werden, ist ein Ramm-Anfahrschutz unerlässlich. Dieser Schutz ist speziell in Durchfahrten und an Ecken vorzusehen, um Schäden durch mögliche Kollisionen von Fahrzeugen wie Hochhubwagen oder Hubwagen mit den Regalen zu verhindern.
Ein solcher Zusammenstoß könnte die Stabilität des Regals gefährden. Nach den Vorschriften der DGUV muss der Ramm-Anfahrschutz in auffälliger gelb-schwarzer Farbgebung markiert sein. Zudem ist nach DIN EN 15512 eine Mindesthöhe von 40 cm einzuhalten. Eine feste Verbindung des Schutzes mit dem Regal selbst ist nicht zulässig. Die Befestigung erfolgt fest im Boden, wofür sich Rammschutzecken oder -planken eignen.
Sichere Standfläche für Palettenregale
Die Qualität des Bodens ist entscheidend für die Stabilität und Ausrichtung von Palettenregalen, besonders wenn diese hohe Lasten tragen sollen. Der Untergrund muss nicht nur das Gewicht des Regals samt seiner maximalen Beladung sicher tragen, sondern auch eine ausreichende Ebenheit aufweisen, damit das Regal präzise senkrecht installiert werden kann. Eine fachgerechte Verankerung im Boden ist zudem unerlässlich, um die Standsicherheit weiter zu gewährleisten.
Um die Eignung des Bodens zu gewährleisten, sollten regelmäßige Überprüfungen der Bodenbeschaffenheit durchgeführt werden. Diese Prüfungen helfen, eventuelle Unebenheiten oder Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung oder Anpassung zu ergreifen. Zudem kann eine spezielle Bodenbeschichtung oder -verstärkung in Betracht gezogen werden, um die Tragfähigkeit und Langlebigkeit des Bodens zu erhöhen. Durch solche vorbeugenden Maßnahmen lässt sich das Risiko von Regalinstabilitäten und damit verbundenen Unfällen oder Beschädigungen signifikant reduzieren.
Richtlinien für Gangbreiten und Wandabstände bei Palettenregalen
Die Anordnung von Palettenregalen kann entweder in Schmal- oder Breitgangkonfiguration erfolgen, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Einsatzortes. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt hierfür detaillierte Vorgaben bezüglich der Gangbreiten, die sich nach den verwendeten Flurförderfahrzeugen und der Höhe der Einlagerung richten. Zusätzlich ist beim Aufbau der Palettenregale ein vorgeschriebener Mindestabstand zur Wand einzuhalten, um eine sichere Nutzung und ausreichende Zugänglichkeit zu gewährleisten. Für die Einhaltung dieser Abstände sind oftmals Distanzstücke oder Überstände bei der Montage erforderlich.
Regelungen zu Rahmen- und Durchfahrtshöhen bei Palettenregalen
Bei der Einrichtung von Palettenregalen sind bestimmte Vorgaben für die Rahmenhöhen zu beachten. Die oberste Holmauflage muss von den Rahmen um mindestens 500 mm überragt werden, um eine sichere Ein- und Auslagerung zu gewährleisten. Für die Durchgänge oder Durchfahrten wird eine Mindesthöhe von 2 Metern vorgeschrieben. Die Festlegung der Durchfahrtshöhen muss zudem die Abmessungen der eingesetzten Flurförderfahrzeuge berücksichtigen, um ausreichend Raum für deren sichere Bewegung zu gewährleisten.
Einsatz Absturz- und Durchschubsicherung in Palettenregalen
Durchschubsicherungen dienen dazu, das Risiko des Durchschubs oder Absturzes von Lagergut während der Einlagerung zu minimieren. Obwohl der Einbau solcher Sicherungen nicht grundsätzlich erforderlich ist, wenn das Palettenregal nach Vorschrift konfiguriert und aufgebaut wurde, sind sie dennoch erforderlich, wenn der Abstand zwischen zwei hintereinander gelagerten Paletten in Doppelregalen weniger als 100 mm beträgt.
Zur Absturzsicherung von Lagergut in Palettenregalen gilt folgende Regelung: Wenn die Regale nur von einer Seite bedient werden und an den anderen Seiten Verkehrsgänge, Fluchtwege oder Arbeitsplätze liegen, müssen diese nicht bedienten Seiten mit Absturzsicherungen, wie zum Beispiel Absturzgittern, ausgerüstet sein. Dies gilt ebenfalls für Palettenregale, die über Durchfahrten angebracht sind, um sicherzustellen, dass Personen und Fahrzeuge, die sich darunter bewegen, vor herabfallendem Lagergut geschützt sind.
Anforderungen an die Kennzeichnung von Lagerregalen
Um eine Überladung der Palettenregale im täglichen Betrieb zu vermeiden, ist die Anbringung gut sichtbarer Belastungsschilder unerlässlich. Diese Schilder müssen wichtige Informationen tragen, darunter den Namen des Regalherstellers oder des Importeurs, den Typ des Regals einschließlich Rahmen- und Holmtyp, das Baujahr oder die Kommissionsnummer. Zusätzlich ist die maximale Tragfähigkeit detailliert nach Fachlast und Feldlast anzugeben sowie die maximale freie Knicklänge.
Anforderungen an Palettenregale in Erdbebenzonen
Standardmäßig konzipierte Palettenregale sind generell nicht für seismische Aktivitäten ausgelegt. Bei Erdbeben könnten solche Regalsysteme durch die von der Erdoberfläche ausgehenden Beschleunigungen in ihrer Stabilität beeinträchtigt werden, da sowohl das Fachwerk als auch die Fußplatten der Regale die zusätzlichen Belastungen aushalten müssen. In Regionen, die erdbebengefährdet sind, existieren daher spezifische Anforderungen für Lagerregale, die in der Norm DIN EN 16681 festgehalten sind.
Palettenregale, die eine Höhe von mehr als drei Metern aufweisen und in Standardausführung gefertigt sind, entsprechen nicht diesen Anforderungen für erdbebengefährdete Zonen. Für den Einsatz von Regalen in solchen Gebieten ist eine spezielle Beratung durch den Hersteller oder den Kundenservice erforderlich.