Würzburg / Karlsruhe: Kanzlei legt wegen zu wenig Klimaschutz Verfassungsbeschwerde ein
Wurden die Klimaschutzgesetze zu stark abgeschwächt und die deutschen Klimaziele nicht eingehalten? Mit diesen Fragen wird sich wohl bald das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen müssen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) verklagen jetzt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten werden sie dabei von der Würzburger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte.
Ziel der Verfassungsbeschwerde ist dabei, dass der Bund verpflichtet wird, eine verfassungskonforme Klimapolitik zu betreiben, so Anwältin Dr. Franziska Heß auf Nachfrage. Gleichzeitig sollen dann auch Maßnahmen ergriffen werden, die Menschen auch in Zukunft vor dem Klimawandel schützen.
Bereits 2021 hat die Würzburger Kanzlei die Bundesregierung erfolgreich verklagt. Dabei wurde der sogenannte Klimabeschluss gefasst, dieser bedeutet: es wurde erstmals anerkannt, dass Klimaschutz ein Menschenrecht und Teil der Verfassung ist. Zudem musste die Regierung ihr Klimaschutzgesetz nachbessern, welches dann mit Wirkung zum 17. Juli in Kraft getreten – dieses geht dem BUND und dem SFV aber nicht weit genug.