Mainfranken: Nächtliche Ausgangssperre auch an Weihnachten
Das aktuell geltende nächtliche Ausgangsverbot gilt auch während des Weihnachtsfestes und zum Jahreswechsel. Darauf hat die Polizei Unterfranken noch einmal hingewiesen: Das heißt im Klartext: Wer beispielsweise am Heiligabend nach 21 Uhr abends draußen erwischt wird, bekommt von der Polizei eine Anzeige. Dabei werden keine Ausnahmen gemacht. Die Beamten werden in den nächsten Tagen verstärkt nicht nur in den Städten, sondern auch in den Landkreisen Streife fahren. Die nächtliche Ausgangssperre gilt immer von 21 bis 5 Uhr.Über Weihnachten gelten zudem folgende Kontaktbeschränkungen: Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich Personen aus einem Haushalt mit bis zu vier weiteren erwachsenen Personen treffen, plus deren Kinder, sofern diese jünger als 14 Jahre alt sind. Alle Feiernden müssen aus dem "engsten Familienkreis" stammen - also entweder Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) oder Partner, Lebenspartner oder Ehegatten sein. Alternativ können auch zwei befreundete Haushalte gemeinsam feiern - maximal aber fünf Personen.