Würzburg: Verfahren wegen Corona-Bußgeldern abgearbeitet
Keine FFP2-Maske beim Einkauf, trotz Quarantäne das Haus verlassen und sich in größeren Gruppen getroffen. Während der Corona-Pandemie wurden für solche Fälle rund 4.300 Bußgelder in Würzburg ausgesprochen.
Über drei Jahre später, seit den ersten ausgesprochenen Bußgeldern, hat die Stadt Würzburg alle Verfahren über Corona-Verstöße abgearbeitet.
Wie viel Geld dadurch eingenommen wurde, ist laut Stadt Würzburg nicht genau zu beziffern. Denn wenn eine Person Einspruch gegen ein Bußgeld einlegt, dann liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Entscheidet das Gericht, dass das Bußgeld zurecht verhängt wurde, geht das Bußgeld an den Freistaat Bayern.
Bußgelder können teilweise zurückgefordert werden
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Bürger teilweise Bußgelder aus dem ersten Lockdown im März 2020 zurückfordern. Das Gericht hat entschieden, dass die bayerischen Ausgangsbeschränkungen damals ein Eingriff in die Grundrechte war.
Insgesamt Fünf Personen haben laut Stadt Würzburg das verhängte Bußgeld angezweifelt. Ob sie tatsächlich eine Rückzahlung erhalten, muss noch von der Regierung von Unterfranken im Einzelfall überprüft werden.
Während in Würzburg alle Verfahren wegen Corona-Bußgelder abgearbeitet worden, sind Bayernweit bei vielerlei Kommunen noch Zehntausende Verfahren offen.