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Würzburg: Kunstblut-Protest von rechter Partei war nicht strafbar

Topnews
22.02.2022, 06:06 Uhr in Lokales
Eine Demo des Dritten Wegs auf dem  Barbarossaplatz
Foto: Funkhaus Würzburg

Eine umstrittene Kunstblut-Protestaktion der rechten Kleinstpartei Der Dritte Weg in Würzburg war nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat in diesem Fall nun ihre Ermittlungen eingestellt, teilte sie der dpa mit.

Pietätlosigkeit nicht strafbar

„Eine pietätlose und geschmacklose Darstellung stellt nicht in jedem Falle auch eine strafbare Handlung dar“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Am 18. September 2021 hatte die rechte Kleinstpartei mit rund 20 Anhängern am Barbarossaplatz, in unmittelbarer Nähe zum Tatort der Messerattacke vom Juni demonstriert.

Dabei legten sie drei mit Kunstblut beschmierte Strohpuppen ab, daneben die Bilder der drei damaligen Kanzlerkandidaten Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz. Dazu stand auf dem Schild „schön bunt hier“. Auf einem Wagen standen die Worte „Reserviert für Volksverräter“.

Beobachter empfanden Darstellung als Volksverhetzung

Viele Beobachter empfanden die Darstellung als Volksverhetzung oder auch Aufruf zu einer Straftat gegen die Politiker.

Die Staatsanwaltschaft sieht diese Botschaften durchaus naheliegend. So lange nicht strafbare Deutungsmöglichkeiten aber nicht ausgeschlossen werden könnten, gebe es keinen Anlass für weitere Ermittlungen.

Laut Staatsanwaltschaft wollte die Partie nach eigenen Angaben darauf hinweisen, dass die Politik ihrer Verantwortung im Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern, dem Schutz der Bevölkerung, dem Asylrecht und der Einwanderung nicht gerecht werde.