Würzburg: Ermittlungen Messer-Attacke: Bisher kein Propagandamaterial gefunden
Nach der Messerattacke in Würzburg vom vergangenen Freitag hat sich jetzt eine eigene Ermittlungskommission gegründet – die Soko „Main“. Das hat das Landeskriminalamt nun mitgeteilt. Die neue Kommission arbeitet unter anderem mit der Polizei Unterfranken zusammen.
Das ist jetzt zur Tat bekannt:
Der beschuldigte 24-Jähirge war vergangenen Freitag kurz vor 17 Uhr in einem Kaufhaus in der Würzburger Kaiserstraße. Dort stach er auf mit einem Küchenmesser mit einer 33 Zentimeter langen Klinge auf insgesamt neun Personen ein – in deren Kopf- und Halsbereich, um sie zu töten. Drei Frauen starben, sechs weitere Personen wurden schwer verletzt. Darunter sind vier Frauen, ein Kind und ein Jugendlicher. Sie alle sind nicht mehr in Lebensgefahr.
Religiöser Hintergrund der Tat?
Mehr als 100 Beamte arbeiten derzeit an dem Fall, auch versuchen sie das Tatmotiv zu klären. Zuständig für die Ermittlungen zum Fall ist nun die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus. Als Grund dafür wird genannt, dass ein islamistischer Hintergrund für die Tat naheliege. Hierfür würden die von Zeugen bestätigten zweimaligen Rufe „Allahu akbar“ und ein Hinweis auf den „Dschihad“ des Festgenommenen im Krankenbett einer Würzburger Klinik sprechen. Die Ermittlungen liefen aber noch.
Im Mittelpunkt dieser steht nun die Untersuchung der Gegenstände, die ein der Wohnung des Beschuldigten gefunden worden sind. Darunter sind laut dem Landeskriminalamt auch zwei Handys. Deren Inhalte müssten nun ausgewertet und im nächsten Schritt von einem Islamwissenschaftler begutachtet werden. Bislang seien bei dem Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte gefunden worden. Insgesamt gingen die Beamten derzeit mehr als 100 Spuren nach.
Gutachten soll kommen:
Das Landeskriminalamt kündigt nun an, dass zwei Gutachten zum Beschuldigten in Auftrag gegeben werden sollen. Zum einen, ein gerichtspsychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und zum anderen ein Gutachten zur Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt.
Hier ist der Mann laut Landeskriminalamt vorher schon aufgefallen:
In Bayern wurden bislang Folgendes in Bezug auf den Beschuldigten bekannt:
a) Am 12.01.2021 und am 13.01.2021 bedrohte und beleidigte der Beschuldigte in Obdachlosenunterkünften in Würzburg jeweils mehrere Personen mit einem Messer. Aufgrund dieser Vorfälle leitete die Staatsanwaltschaft Würzburg ein Ermittlungsverfahren ein. Er wurde dann vom 13.01.2021 bis zum 21.01.2021 in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht.
b) Im Januar 2021 teilte ein Zeuge mit, dass er (der Zeuge) im Jahre 2015 ein Telefonat des Beschuldigten aus einem benachbarten Zimmer mitgehört habe, in welchem dieser (der Beschuldigte) erzählt habe, dass er in Somalia in den Jahren 2008/2009 für die Terrororganisation al Shabaab Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet habe. Diese Info wurde von der Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET) an den zuständigen Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Überprüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens weitergegeben. Der Generalbundesanwalt sah davon mangels konkreter Tatsachen aber ab. Auch, weil der Beschuldigte zum angeblichen Tatzeitpunkt zwischen 11 und 12 Jahren - ein strafunmündiges Kind – gewesen sein soll. Da auch kein Anfangsverdacht für weitere Staatsschutzdelikte vorlag, leitete die ZET ebenfalls kein Ermittlungsverfahren ein.
c) Am 14. Juni 2021 stieg der Beschuldigte in der Würzburger Innenstadt unvermittelt in den Wagen eines 59-Jährigen und setzte sich auf den Beifahrersitz. Der 59-Jährige sprach den 24-Jährigen mehrfach an, bekam aber keine Antwort. Schließlich rief der Fahrer des Wagens die Polizei, doch auch auf die Ansprache der Beamten reagierte der Beschuldigte nicht. Das zuständige Ordnungsamt Würzburg ließ den Mann in eine psychiatrische Klinik einweisen. Diese verließ er am Tag darauf auf eigenen Wunsch.
d) Aus Chemnitz wurde zudem bekannt, dass der Beschuldigte im Jahr 2015 in eine tätliche Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner in einer dezentralen Unterkunft für Asylbewerber verwickelt war, bei dem von ihm ein Küchenmesser verwendet worden sein soll. Das Ermittlungsverfahren wurde Anfang 2017 eingestellt, da es gegensätzlichen Aussagen zum Tathergang gab.