Mainfranken: Diese Corona-Lockerungen gelten ab Donnerstag
In Mainfranken werden die Corona-Maßnahmen ab Donnerstag spürbar gelockert. Das hat das bayerische Kabinett vor zwei Tagen mitgeteilt. Das sind die Lockerungen im Überblick:
Keine Kontaktbeschränkungen mehr: Ab sofort werden für Geimpfte und Genesene die Kontaktbeschränkungen gestrichen. Für Ungeimpfte bleiben sie aber bestehen: Sie dürfen sich nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen.
Aus 2G plus wird generell 2G: Im Freizeit- und Kulturbereich greift ab sofort die 2G-Regel. Hier brauchen Zuschauer also keinen zusätzlichen Test mehr. Konkret betrifft das unter anderem Sport- und Kulturveranstaltungen, Messen, Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätze, Schlösser sowie generell private und öffentliche Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten (Geburtstagspartys, Hochzeitsfeiern etc.). Daneben gilt 2G weiterhin in Hotels und in der Gastronomie sowie in Bädern, Thermen und Saunen.
Aus 2G wird 3G: Daneben wird die 3G-Regel in vielen Bereichen eingeführt. Damit haben nicht nur Geimpfte und Genesene Zugang, sondern auch Ungeimpfte mit einem negativen Test. Das gilt für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen sowie Fahrschulen, Archive, Museen und Ausstellungen. Außerdem greift die 3G-Regel ab sofort auch in Fitnessstudios und in Solarien. Weiterhin gilt sie am Arbeitsplatz, im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen.
Zugang zu 2G für minderjährige Schüler: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G Zugang – auch ohne Impfung.
Keine Zugangsbeschränkungen im Handel: Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Alle aktuellen Regelungen im Überblick gibt es zum ausführlichen Nachlesen hier.
Weitere Öffnungsschritte im März
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Mittwoch weitere Öffnungsschritte im März angekündigt - unter anderem gilt ab dem 4. März 3G in der Gastronomie und in Hotels. Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken dann wieder öffnen. Ab dem 20. März sollen die Corona-Maßnahmen dann auf ein Minimum zurückgefahren werden.