Mainfranken: Ab Mittwoch 2G-Regel im Handel
Ab Mittwoch gilt bayernweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Auch in der Region dürfen dann nur noch Geimpfte oder Genesene die Geschäfte betreten.
Als genesen zählt, wer eine Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten vorweisen kann. Dazu muss ein positiver PCR-Test mit dem Datum der Infektion und ein negativer Test nach der Entisolierung vorgelegt werden.
Geimpfte müssen ihren digitalen Impfnachweis oder den gelben Impfpass vorzeigen. Zusätzlich zu dem 2G-Nachweis muss jeder Kunde seinen Personalausweis vorzeigen.
Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs. Dazu zählen:
- Lebensmittelläden und Getränkemärkte
- Drogerien
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Optiker und Hörakustiker
- Tankstellen
- Zeitungsverkauf und Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch Weihnachtsbaumverkauf)
- Großhandel