Mainfranken: Wo, wie und wann? – Deine FAQs zum 49-Euro-Ticket
Für 49 Euro quer durchs Bundesgebiet mit dem Nah- und Regionalverkehr fahren – das ist ab dem 1. Mai mit dem Deutschlandticket möglich. Der Nachfolger des 9-Euro-Ticket steht in den Startlöchern, am Montag (3. April) startet der Verkauf in der Region.
Doch was ist das 49-Euro-Ticket eigentlich genau? Wo gilt es, wo nicht? Wo bekomme ich das Ticket her?
Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengefasst:
Mit dem Deutschlandticket hast du quasi eine Flatrate für den Regionalverkehr – und zwar bundesweit. Es gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland. Und auch in der zweiten Klasse in Regionalzügen. In reinen Fernzügen (IC, EC, ICE, FlixTrain) gilt es nicht.
Das Ticket ist monatlich kündbar.
Das 49-Euro-Ticket kostet – wie der Name schon verrät – 49 Euro. Nutzen kannst du es ab dem 1. Mai, kaufen aber schon eher: Und zwar ab Montag, den 3. April.
Das Ticket kannst du ab Montag, den 3. April digital kaufen. Und da gibt es bei uns in der Region verschiedene Möglichkeiten – kaufen kannst du es aber überall:
- In der Stadt Würzburg beispielsweise setzt die WVV auf die App „Dein Deutschlandticket“. Die gibt’s in allen gängigen App-Stores.
- Die Kreise Würzburg, Kitzingenund Main-Spessart bieten das Ticket auf einer eigenen Homepage an. Das Ticket gibt’s dann als pdf per Mail.
- Außerdem gibt’s das Ticket auch über die DB-Vertriebskanäle wie bahn.de und DB Navigator (App).
Die Verkehrsunternehmen in den jeweiligen Städten und Landkreisen in Mainfranken bitten darum, das Deutschlandticket über die von ihnen angebotene App oder Homepage zu kaufen. Sie werden dann bei der Abrechnung des Tickets entsprechend berücksichtigt und mit den Einnahmen kann dann wieder der Nahverkehr in der eigenen Region gestärkt werden
Nein, das ist nicht möglich.
Wenn du dich für das Deutschlandticket entschieden hast, musst du dein bisheriges Abo nicht kündigen. Du kannst wechseln. Wende dich dabei am besten an dein Verkehrsunternehmen bzw. Abo-Center. Die helfen dir dabei, den Wechsel zu beantragen.
Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, werden beim Wechsel zum Deutschlandticket nicht übertragen.