Wenig Heizen kann Schimmel begünstigen
Während die Temperaturen draußen immer kälter werden, machen immer mehr Menschen so langsam die Heizung zu Hause an. Doch viele halten sich mit dem Heizen in diesem Jahr zurück. Grund dafür ist die Energiekrise - und damit verbunden die hohen Preise für Strom und Gas.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt jetzt, dass sich deswegen Schimmel in Wohnungen bilden kann. Besonders anfällig dafür sind Altbauten, die vor 1995 gebaut wurden. Neben einer schlechten Dämmung seien damals auch noch Tapeten aus organischen Substanzen verwendet worden. In Kombination mit Feuchtigkeit seien diese ein potenzieller Nährboden für Schimmelpilze. Besser sei Silikatfarbe für die Wand. Mit mineralischen Farbzusammensetzungen könne sich der Schimmel nicht ernähren.
Außerdem fühlt sich Schimmel besonders wohl in eher kühlen und feuchten Räumen wie dem Badezimmer oder dem Schlafzimmer. In diesen Räumen ist es daher wichtig, Möbel nicht direkt an die kalten Außenwände zu stellen und wenn doch, dann mit mindestens 15 Zentimeter Abstand zur Wand. Außerdem sollte die Wäsche nicht in schimmelgefährdeten Räumen getrocknet werden. Kondenswasser an Fenstern oder beschlagene Scheiben sollten am besten abgewischt werden. Was auch hilft, Türen zu kalten Räumen am besten schließen. So kann die feuchte Luft nicht an die kalten Wände gelangen.
Was hilft gegen Schimmel
Gegen Schimmel hilft Lüften und Heizen. Denn warme Luft kann Feuchtigkeit aufnehmen. Kalte Luft dagegen kann die Feuchtigkeit nicht binden und schlägt sie an den kältesten Stellen im Raum nieder - dort entsteht dann häufig Schimmel. Die Raumtemperatur sollte deswegen laut der Verbraucherzentrale Bayern bei mindestens 18 Grad liegen, damit die Temperatur der Außenwände nicht unter 12 Grad abkühlt. Ungenutzte Räume könnten weniger beheizt werden, weil sich dort weniger Feuchtigkeit bildet. Außerdem zwei bis dreimal am Tag Stoßlüften.
Schwierig wird es bei der Frage, wer verantwortlich für das Schimmelproblem ist - Mieter oder Vermieter? Bei baulichen Mängeln sieht die Verbraucherzentrale den Vermieter in der Pflicht. Bei falschem Verhalten durch den Mieter müsse der Vermieter aber nicht haften.
Aber das Wichtigste sei, die Ursachen
für Schimmelbildung zu bekämpfen. Das heißt: Ursache ausfindig machen, mit dem Vermieter reden und im Zweifel einen Fachmann kommen lassen. Und lieber heizen als gesundheitliche Folgen wegen Schimmel in Kauf nehmen, so die Verbraucherzentrale Bayern.