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Mainfranken: Landtagswahlen und Bezirkswahlen am 8. Oktober

14.09.2023, 05:00 Uhr in Stadtgespräch
Wahlzettel
Foto: Funkhaus Würzburg

Am 8. Oktober wird in Bayern der neue Landtag und der neue Bezirkstag gewählt und gleichzeitig finden in den sieben bayerischen Regierungsbezirken die Bezirkswahlen statt. Hier gibt es alle Infos zu den Wahlunterlagen.

Jeder Wähler bekommt vier Stimmzettel: Es sind zwei weiße Stimmzettel für die Landtagswahl und zwei blaue für die Bezirkswahl. Auf jedem der vier Stimmzettel darf vom Wähler jeweils nur ein Kreuz gemacht werden. Zusätzliche Kommentare oder Anmerkungen machen den Wahlschein ungültig.

Bei den Unterlagen zur Landtagswahl gibt es einen großen und einen kleinen Stimmzettel.

Der kleinere ist für die Erststimme für den jeweiligen Direktkandidaten aus dem eigenen Stimmkreis. Auf dem Papier steht pro Partei eine Person zur Wahl. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen im Stimmkreis bekommt, zieht direkt in den Landtag ein – sofern seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde erreicht.

Der große Stimmzettel ist für die Zweitstimme für einen der Listenbewerber. Dort kann sich der Wähler einen Kandidaten seiner bevorzugten Partei aussuchen und neben seinem Namen ein Kreuz machen. Alternativ – auch wenn es kein vorgesehenes Feld auf dem Stimmzettel gibt – kann auch ein Kreuz neben dem Parteinamen gemacht werden, wenn dem Wähler egal ist, welcher Kandidat der Partei im Landtag sitzen soll. In diesem Fall bekommt der erste Kandidat auf der Liste der Partei dei Stimme.

Die Bezirkswahlen funktionieren genauso wie die Landtagswahl: Der Wähler hat zwei Stimmen: eine für den Direktkandidaten und eine für einen Listenkandidaten beziehungsweise die Partei.