Maske ist nun Pflicht in jedem neuen Verbandskasten
Seit Februar 2022 gibt es bei Verbandskästen für Autos eine neue deutsche Industrie-Norm (DIN 13164). Seit dem 1. Februar 2023 müssen in jedem KFZ-Verbandskasten zwei Masken enthalten sein.
Dennoch besteht für Autofahrer erstmal kein Grund zur Sorge. Euch erwartet kein Bußgeld, wenn ihr den neuen Verbandkasten nicht im Auto habt. Bisher gilt die neue Regelung nur für den Verkauf der neuer Verbandskästen. In alten Kästen müssen die Masken nicht nachgerüstet werden.
Überprüft aber auf jeden Fall, ob das Haltbarkeitsdatum eures Verbandskastens nicht abgelaufen ist.
Das muss übrigens ab sofort in neuen Verbandskästen drin sein:
- 2 Gesichtsmasken mindestens Typ 1
- 1 Heftpflaster
- 4 Wundschnellverbände
- 2 Verbandpäckchen Groß
- 1 Verbandpäckchen Mittel
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
- 1 Verbandtuch
- 6 Kompressen
- 5 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Erste-Hilfe-Schere
Mitglied im zuständigen DIN-Arbeitsausschuss ist auch der Würzburger Notfallmediziner Prof. Dr. Sefrin. Die Gesichtsmasken seien nicht nur wegen Corona hilfreich sondern allgemein als Schutz für Helfer und Verletzte zu sehen – genauso wie die seit Jahren üblichen Schutzhandschuhe. Sefrin erhofft sich davon auch, dass die Hemmschwelle zur Hilfeleistung gesenkt wird.