Last-minute-Steuerspartipps
Der Countdown für die Steuererklärung 2023 läuft. Am 02.09.2024 endet die Abgabefrist. Vorneweg: eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich in der Regel! Im Schnitt gibt’s bei einer Rückerstattung 1063 Euro. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes.
Hier noch 3 Last-Minute-Steuertipps
Für alle
(Anschaffungs-)Kosten, die mit dem Beruf zu tun haben wie Computer, Fachbücher, Weiterbildungen und Pendlerpauschale oder Fahrtkosten sollten auf jeden Fall angegeben werden. Auch Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge und Spenden (für Spenden bis 300 Euro an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation braucht es keine spezielle Spendenbescheinigung) sollten als Sonderausgaben in die Steuererklärung. Ausgaben rund um die eigene Gesundheit (z. B. Rollstuhl, Brillen oder Zahnersatz) können ebenfalls Steuervorteile bringen.
Für Wohneigentümer und Mieter
20 Prozent von den Ausgaben für Handwerker, Reinigungskräfte und weitere sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich direkt von der Steuer abziehen. Allerdings nur, wenn die Dienstleistungen auch wirklich zu Hause erbracht und die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden.
Mieter können ebenfalls oft Teile ihrer Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen und bekommen dann bis zu 20 Prozent von Hausmeister- oder Handwerkerkosten zurück.
Für Familien
Bei Eltern berücksichtigt das Finanzamt Kinderfreibeträge und gegebenenfalls Alleinerziehungsfreibeträge. Darüber hinaus kann man aber auch Steuern sparen, indem man Kinderbetreuungskosten etwa für KiGa/Kita, Hort, Babysitter und Schulgeld in der Steuererklärung angibt.
Abgabefristen
Und noch ein Tipp zur Abgabefrist am 2. September: die gilt nur für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und die nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt werden.
Ansonsten ist der Abgabetermin für die Steuererklärung 2023 der 31. Mai bzw. de facto der 2. Juni 2025, da der 31.5. auf ein Wochenende fällt.