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Bayern: Shoppen nur noch mit 2G-Regel

08.12.2021, 06:00 Uhr in Stadtgespräch
Einzelhandel Sale
Foto: Funkhaus Würzburg

Wer ab Mittwoch (8.12.) bei H&M, Zara und Co. shoppen gehen will, muss die 2G-Regel beachten. Denn ab sofort können nur noch Geimpfte oder Genesene in Bayern die Geschäfte betreten.

Als genesen zählt, wer eine Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten vorweisen kann. Dazu muss ein positiver PCR-Test mit dem Datum der Infektion und ein negativer Test nach der Entisolierung vorgelegt werden.

Geimpfte müssen ihren digitalen Impfnachweis oder den gelben Impfpass vorzeigen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle notwendigen Impfungen
erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einer einmaligen Impfung den vollen Impfschutz bietet (Johnson & Johnson). Diesen Status erlangt man 14 Tage nach Vollendung der Impfserie.

Zusätzlich zu dem 2G-Nachweis muss jeder Kunde seinen Personalausweis vorzeigen.

Einlass mit Bändchen

In Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) möchte das Stadtmarketing die Kontrollen erleichtern und hat ein Bändchensystem eingeführt: So müssen Kunden nur im ersten Geschäft ihren Impf- oder Genesenennachweis zusammen mit einem Ausweisdokument vorzeigen und bekommen dann, wenn sie das möchten, ein Bändchen ans Handgelenk. In jedem weiteren Geschäft muss dann nur noch das Kontrollbändchen vorgezeigt werden.

Auch im Wertheim Village zum Beispiel gilt dieses Prinzip schon.

Andere Orte in Mainfranken verfolgen diesen Ansatz nicht. Beispielsweise befürchten die Verantwortlichen in Würzburg, Lohr und Ochsenfurt Betrug - für den am Ende die Städte haften müssen. Für das Missachten der Regeln fallen hohe Geldbußen an.

Ausnahmen

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Läden des täglichen Bedarfs. Dazu zählen:

  • Lebensmittelläden und Getränkemärkte
  • Drogerien
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Optiker und Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Zeitungsverkauf und Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte (auch Weihnachtsbaumverkauf)
  • Großhandel